Krankenfahrten (gesetzliche Voraussetzungen)

Wir sind Vertragspartner der Krankenkassen und rechnen somit direkt mit Ihrer Kasse ab. Sie müssen also nicht bei uns in Vorkasse gehen. Sie tragen sofern Sie nicht von den Zuzahlungen befreit sind, nur den gesetzlichen Eigenanteil in Höhe von 10% des Fahrpreises (mindestens 5,00 € maximal 10,00 € pro Fahrstrecke). Diesen Betrag entrichten Sie gegen Quittung direkt bei uns im Fahrzeug.

Mögliche Krankenfahrten sind Transporte

  • um stationären Krankenhausaufenthalt und bei Entlassung
  • zu Reha- und Kuraufenthalten
  • zur Strahlentherapie
  • zur Chemotherapie
  • zur Dialysebehandlung
  • zu ambulanten Operationen
  • zu ambulanten Arztbesuchen (siehe gesetzliche Voraussetzungen)
  • nach einem Arbeitsunfall

und die jeweilige Rückfahrt nach Hause.

Bei Fahrten zu Ihnen nicht vertrauten Einrichtungen begleiten wir Sie am Behandlungsort, bringen Sie bei stationären Aufenthalten zur Aufnahme und, falls gewünscht, auf die jeweilige Station.

Hierbei handeln wir stets diskret und verschwiegen.

Stationärer Krankenhausaufenthalt

Wenn Sie von Ihrem Arzt eine "Verordnung einer Krankenbeförderung" ausgestellt bekommen, werden die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung, jeweiligem Krankenhaus und zurück ohne vorherige Genehmigung von ihrer Kasse übernommen. Dasselbe gilt auch für vorstationäre Untersuchungen bis 5 Tage vor dem Aufnahme Datum und nachstationäre Untersuchungen bis 14 Tage nach dem Entlass Datum.

Reha- und Kuraufenthalt

Können Sie eine "Verordnung   einer   Krankenbeförderung" vorweisen, gelten hier die gleichen Bedingungen wie bei stationären Krankenhausaufenthalten.

Strahlentherapie

Wenn Sie eine Behandlung in der Strahlentherapie benötigen, fahren wir Sie, nach erfolgter Genehmigung einer "Serienbehandlung" durch Ihre Krankenkasse, in die für Sie zuständige radiologische Klinik in Ulm oder anderen Standorten. In der Regel warten wir bei dieser Behandlung vor Ort und bringen Sie nach Behandlungsende direkt wieder nach Hause. Somit haben Sie keine langen Verweilzeiten am Behandlungsort.

Chemotherapie

Bei der Chemotherapie verhält es sich ähnlich wie bei der Strahlentherapie. Wir bringen Sie in die jeweilige onkologische Klinik oder Praxis und warten, je nach Behandlungsdauer, bis zum Behandlungsende oder holen Sie zu einem abgesprochenen Zeitpunkt wieder ab.

Dialysebehandlung

Bei der Dialysebehandlung werden die Patienten je nach Behandlungsfrequenz bis zu dreimal pro Woche von uns in die behandelnde Dialysepraxis in Biberach, oder an einen anderen Standort gebracht. Die Patienten werden direkt nach Behandlungsende von uns in der Praxis abgeholt und nach Hause gefahren.

Ambulante Operationen

Wenn Sie eine ambulante Operation geplant haben, dann benötigen Sie lediglich eine "Verordnung einer Krankenbeförderung" von Ihrem Arzt. Wir fahren Sie dann ohne vorherige Genehmigung von Ihrer Krankenkasse zum Behandlungsort und wieder zurück nach Hause. Dieses gilt auch, ebenso wie bei stationären Klinikaufenthalten, für die Voruntersuchungen bis 5 Tage vor OP-Termin und Nachuntersuchungen bis 14 Tage nach OP-Termin.